Teilnahmebedingungen Industrienacht Gewinnspiel
Allgemein
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für keinen der im Rahmen dieser Aktion veröffentlichten Inhalte ist Instagram verantwortlich. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern der ist allein das Unternehmen Diaqua AG (@diaqua_ch). Diaqua AG stellt von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Instagram zu richten, sondern an den Veranstalter unter
ecom@diaqua.com.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Nutzer/die Nutzerin (in der Folge «Teilnehmer» genannt) diese Teilnahmebedingungen.
Über das Gewinnspiel
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt über die Anmelde-Karte für den Newsletter, indem die Teilnehmer:innen eine Teilnahmebedingung erfüllen. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen folgende Schritte ausgeführt werden:
Teilnahme
Das Gewinnspiel beginnt und endet an der Industrienacht 2025. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz, Frankreich und Deutschland wohnhaften natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
Gewinner:in / Preis
Der Preis des Gewinnspiels ist ein Flugzeugtrolley mit Swissair-Logo. Die Gewinnerin / Der Gewinner wird spätestens zum jeweils angegebenen Zeitpunkt via Privatnachricht auf angegebener Mail-Adresse kontaktiert und muss innert 48 Stunden die angeforderten Informationen für den Transfer zusenden. Meldet sich die Gewinnerin / der Gewinner nicht innert der Frist von 48 Stunden bei der Diaqua AG, wird ein/e neue Gewinnerin / neuer Gewinner evaluiert.
Der Rechtsweg und die Barauszahlung des Gewinns sind ausgeschlossen.
Ausschluss von der Teilnahme
Angestellte von Diaqua AG sowie alle an der Konzeption und Umsetzung der Kampagne beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Diaqua AG ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Weiteres
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamer und durchführbarer Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die Diaqua AG verfolgt hat.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West.
Cookies & Datenschutz
Für Informationen zu Cookies und Datenschutz lesen Sie sich gerne unsere Datenschutzbestimmungen auf der Diaqua AG Webseite an.
Geltendes Recht
Diese Datenschutzerklärung unterliegt den Gesetzen der Schweiz und ist gemäss diesen Gesetzen auszulegen. Sie verpflichten sich, alle aus Ihrer Nutzung dieser Website herrührenden Streitfälle der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte der Schweiz (Kanton Basel-Landschaft) zu unterwerfen.